Die wichtigsten Fragen und Antworten
A. FRAGEN UND ANTWORTEN ZU
KUNDENFRAGEN
ANBIETERWECHSEL
- Muss ich den Vertrag mit meinem jetzigen Versorger kündigen?
- Kann ich jederzeit meinen Stromanbieter wechseln?
- Ist meine Stromversorgung trotz Anbieterwechsels zu jedem Zeitpunkt gewährleistet?
- Wer ist zukünftig bei Stromausfällen oder Netzstörungen für mich zuständig?
- Was muss ich bei einem Umzug berücksichtigen?
- Ändert sich durch meinen Anbieterwechsel die Qualität des Stroms?
- Muss bei einem Anbieterwechsel der Stromzähler ausgetauscht werden?
- Wer ist zukünftig für die Wartung und die Ablesung des Zählers zuständig?
- Wie lange dauert die Umstellung auf meinen neuen Stromanbieter?
- Was kostet mich der Wechsel zu meinem neuen Stromanbieter?
- Von wem bekomme ich in Zukunft meine Rechnung?
- Muss ich beim Wechsel des Stromanbieters meinen Vermieter informieren?
- Darf mein regionaler Netzbetreiber die Durchleitung von Strom verweigern?
- Sind bei einem Wechsel technische Änderungen notwendig?
- Welche Widerrufsfristen gibt es?
- Sind alle Abgaben und Steuern in den Preisen enthalten?
- Wie finde ich den günstigsten Tarif auf clever-strom-sparen.de?
- Kann jeder den Stromanbieter wechseln?
- Kann ich auch wechseln, wenn ich neu gebaut habe?
- Wie schätze ich meinen Stromverbrauch, wenn ich das erste Mal Strom beziehe?
- Was
passiert, wenn sich mein Verbrauch im nächsten Jahr ändert?
- Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?
- Soll ich selbst bei meinem alten Versorger kündigen?
- Wie verhalte ich mich bei einer Preiserhöhung? Kann ich kündigen?
- Ab wann werde ich vom neuen Anbieter beliefert?
- Von wem bekomme ich den Strom, wenn ich noch nie den Anbieter gewechselt habe?
- Wann sollte ich den Zählerstand notieren?
- Erhalte ich bei einem Anbieterwechsel von meinem vorherigen Strom-Versorger eine Rückerstattung meiner bereits gezahlten Abschläge?
- Was mache ich bei einem Wechsel mit einem Zweitarifzähler?
- Gibt es Alternativangebote für Tag- und Nachtstrom?
- Ist ein Anbieterwechsel bei Nachtspeicherheizungen möglich?
- Ist ein Anbieterwechsel bei Wärmepumpen möglich?
- Was ist der Unterschied zwischen Stromanbieter und Netzbetreiber?
- Was versteht man unter Ökostrom?
- Kann ich sicher sein, dass mein Ökostrom sauber ist?
- Was sind sogenannte Strompakete?
- Wieso Tarife mit Vorauskasse?
- Was sind Sonderabschläge?
- Was versteht man unter Netznutzungsentgelten?
- Wie errechnet mein neuer Stromanbieter die zukünftigen Abschläge?
- Kann ich den Anbieter wechseln, wenn ich Nachtstrom beziehe?
- Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
- Wofür werden meine Bankdaten benötigt?
- Wer erhält Zugang zu meinen persönlichen Daten?
- Sie konnten keine Antwort auf Ihre Frage finden?
B. FRAGEN UND ANTWORTEN ZU INTERNEN ABLÄUFEN
1. Ist clever-strom-sparen.de mit einem Anbieter verbunden?
2. Was kann ich im "Login Bereich" erfahren?
3. Ich habe mein Passwort vergessen, was tun?
4. Wie läuft der Bestell- und Auftragsvorgang ab?
5. Sie konnten keine Antwort auf Ihre Frage finden?
A. FRAGEN UND ANTWORTEN ZU KUNDENFRAGEN
ANBIETERWECHSEL
Muss
ich den Vertrag mit meinem jetzigen Versorger kündigen?
Nein. Ihr neuer Stromanbieter kündigt für Sie Ihren Vertrag bei Ihrem jetzigen Versorger. Nach Ablauf der in Ihrem alten Stromliefervertrag vereinbarten Kündigungsfrist werden Sie grundsätzlich übergangslos Kunde bei Ihrem neuen Stromanbieter. Einige Stromanbieter lehnen Kunden jedoch ab, bei denen die Kündigungsfrist eine bestimmte Zeit überschreitet (z.B. 3 oder 6 Monate).
Kann
ich jederzeit meinen Stromanbieter wechseln?
Ja. Sie können jederzeit Ihren Stromanbieter wechseln, sofern Sie die mit Ihrem derzeitigen Versorger vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einhalten.
Ist
meine Stromversorgung trotz Anbieterwechsels zu jedem Zeitpunkt gewährleistet?
Selbstverständlich. Ihr regionaler Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, Sie jederzeit mit Strom zu versorgen. Dies gilt auch bei Anbieterwechseln, bei einem Umzug oder bei Insolvenz Ihres Stromanbieters.
Wer
ist zukünftig bei Stromausfällen oder Netzstörungen für mich zuständig?
Bei Stromausfällen oder Netzstörungen wenden Sie sich wie bisher an Ihren örtlichen Netzbetreiber. Dieser ist für die Instandhaltung und Wartung des Stromnetzes zuständig und wird auftretende Störungen schnellstmöglich beheben.
Was
muss ich bei einem Umzug berücksichtigen?
Beziehen Sie eine neue Wohnung und möchten dort von einem neuen Stromanbieter versorgt werden, müssen Sie den Vertrag bei Ihrem jetzigen Versorger unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist selbst kündigen. Da die Umstellung einer Verbrauchsstelle in der Regel 6 - 8 Wochen dauert, sollten Sie den Stromliefervertrag mit Ihrem neuen Stromanbieter rechtzeitig vor Übergabe der neuen Wohnung abschließen, um die Belieferung durch Ihren neuen Anbieter bereits zum Einzug in Ihre neue Wohnung zu gewährleisten.
Sofern Sie bereits von einem anderen Anbieter als Ihrem regionalen Grundversorger mit Strom beliefert werden, und bei diesem bleiben wollen, ist Folgendes zu beachten: Da die Umstellung einer Verbrauchsstelle in der Regel 6 - 8 Wochen dauert, sollten Sie Ihren Umzug rechtzeitig bei Ihrem Stromanbieter bekannt geben. Dieser nimmt die An- und Abmeldung Ihrer Stromversorgung in der neuen und alten Abnahmestelle beim jeweiligen Netzbetreiber unter Einhaltung der dafür vorgesehenen Fristen vor.
Ändert sich durch meinen Anbieterwechsel die Qualität des Stroms?
Die Qualität des Stroms ändert sich nicht. Sie beziehen weiterhin Ihren Strom über das Stromnetz Ihres örtlichen Netzbetreibers. Da alle Stromanbieter dasselbe Netz nutzen, bekommt ein Kunde immer einen Strom in genau gleicher Qualität. Unterschiedlich ist nur die Art der Erzeugung. Ihr neuer Stromanbieter speist den von Ihnen verbrauchten Strom ins Netz ein und zahlt an den Netzbetreiber ein so genanntes Netznutzungsentgelt.
Muss bei einem Anbieterwechsel der Stromzähler ausgetauscht werden?
Bei einem Anbieterwechsel sind normalerweise keine technischen Änderungen erforderlich, sofern der Netzbetreiber der Messstellenbetreiber bleibt. Auf Wunsch des Anschlussnehmers kann die Messstelle (der Zähler) auch von einem Dritten betrieben werden. Der Messstellenbetreiber ist dann für den Einbau, Betrieb und Wartung des Stromzählers zuständig. Für den Betrieb des Zählers erhält der Messstellenbetreiber ein Entgelt. Dieses kann er entweder direkt vom Kunden oder, wenn so vereinbart, von dessen Stromanbieter fordern.
Wer ist zukünftig für die Wartung und die Ablesung des Zählers zuständig?
Einbau, Betrieb und Wartung des Stromzählers gehören in der Regel weiterhin zu den Aufgaben des Netzbetreibers. Diese Aufgaben können auf Wunsch des Anschlussnehmers auch von einem Dritten, dem Messstellenbetreiber erbracht werden. Für den Betrieb der Messeinrichtung erhält der Messstellenbetreiber ein Entgelt. Dieses kann er entweder direkt vom Kunden oder, wenn so vereinbart, von dessen Stromanbieter erheben. Wie die Ablesung Ihres Zählers erfolgt, legt Ihr Stromanbieter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest. Er kann sowohl selbst, durch den Netzbetreiber oder einen Beauftragten die Ablesung vornehmen, als auch mit Ihnen die Kunden-Selbstablesung vereinbaren.
Wie
lange dauert die Umstellung auf meinen neuen Stromanbieter?
Nach Eingang Ihres Stromliefervertrags dauert die Umstellung in der Regel 6 - 8 Wochen. Diese Frist ist abhängig von der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Versorgers sowie von Ihrem örtlichen Netzbetreiber.
Was
kostet mich der Wechsel zu meinem neuen Stromanbieter?
Das Suchen des für Sie passenden Stromanbieters und der tatsächliche Wechsel sind für Sie völlig kostenlos.
Von wem bekomme ich in Zukunft meine Rechnung?
Die Stromrechnung bekommen Sie
zukünftig von Ihrem neuen Stromanbieter.
Von Ihrem alten Versorger erhalten Sie nach dem Versorgerwechsel nur noch die
Schlussrechnung, in der Ihr Stromverbrauch bis zum Tag des Wechsels abgerechnet
wird.
Muss
ich beim Wechsel des Stromanbieters meinen Vermieter informieren?
Nein, sofern Sie als Mieter bereits einen eigenen Vertrag mit einem Stromanbieter abgeschlossen hatten, ist eine Benachrichtigung des Vermieters nicht erforderlich.
Darf
mein regionaler Netzbetreiber die Durchleitung von Strom verweigern?
Generell darf sich ein Netzbetreiber nicht der Einspeisung von Strom in sein Netz durch Dritte verweigern. Jeder Haushalt kann Strom von einem Anbieter seiner Wahl beziehen, vorausgesetzt dieser hat mit dem Netzbetreiber die Durchleitung entsprechend geregelt.
Sind
bei einem Wechsel technische Änderungen notwendig?
Ein Anbieter-Wechsel führt bei Ihnen zu keinen Belastungen und technischen Änderungen, sie haben durchgehend die volle Versorgungssicherheit. Sie müssen keine Änderungen an Leitungen oder Zählern vornehmen.
Welche Widerrufsfristen gibt es?
"Entscheidend für die Widerrufsfristen sind die Angaben, die auf den Auftragsvorlagen der jeweiligen Strom- und Gas-Anbieter eingedruckt sind.
Bei Teldafax und Nuon sind dies derzeit 2 Wochen, bei eprimo ein Monat, und bei switch gibt es keine Widerrufsfrist (da es sich um Gewerbekunden, die keine Widerrufsfrist haben)."
TARIFE UND ANBIETER
Sind
alle Abgaben und Steuern in den Preisen enthalten?
Die Preise, die Ihnen in Ihrer individuellen Ergebnis-Übersicht aufgeführt werden, enthalten Abgaben und Steuern, es gibt keine versteckten Kosten. Sie sehen direkt, wie viel Sie zahlen müssen.
Wie
finde ich den günstigsten Tarif auf clever-strom-sparen?
Sie finden mit dem Stromtarifrechner von clever-strom-sparen den günstigsten Strom-Anbieter. Für einen Vergleich geben Sie Ihre fünfstellige Postleitzahl und Ihren jährlichen Stromverbrauch in den Tarifrechner ein.
Den Stromverbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung. Wenn Sie diesen nicht kennen, können Sie von den folgenden Durchschnittswerten ausgehen:
Singles: 1.500 kWh/Jahr
Paare: 2.800 kWh/Jahr
Familien: 4.000 kWh/Jahr
Großfamilien: 6.000 kWh/Jahr
Kann
jeder den Stromanbieter wechseln?
Grundsätzlich ja, und zwar jeder, der einen eigenen Stromzähler für sein Haus oder seine Wohnung und ein direktes Vertragsverhältnis zu einem Strom-Versorger hat.
Wer jedoch Mieter einer
Wohnung ist, deren Stromkosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden,
kann den Strom-Versorger nicht wechseln.
Für Verbraucher mit Zweitarifzählern (Nachtspeicherheizung) oder Tarife für
Wärmepumpen gibt es zurzeit am Markt keine Alternativen.
Kann
ich auch wechseln, wenn ich neu gebaut habe?
Ja. Sobald Sie in Ihr Haus eingezogen sind, können Sie ganz normal Ihren Strom-Anbieter wechseln.
Wie
schätze ich meinen Stromverbrauch, wenn ich das erste Mal Strom beziehe?
Wenn Sie Ihren Stromverbrauch nicht kennen, können Sie von den folgenden Durchschnittswerten ausgehen:
Singles: 1.500 kWh/Jahr
Paare: 2.800 kWh/Jahr
Familien: 4.000 kWh/Jahr
Großfamilien: 6.000 kWh/Jahr
Was
passiert, wenn sich mein Verbrauch im nächsten Jahr ändert?
Jedes Jahr passt Ihr Strom-Versorger die Abschläge Ihrem tatsächlichen Verbrauch an und teilt Ihnen mit der Jahresendabrechnung die neuen Abschläge für das nächste Jahr mit.
Welche
Kündigungsfristen muss ich beachten?
Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt einen Monat zum Ende des folgenden Kalendermonats.
Wenn Sie jedoch bei Ihrem Grundversorger bereits ein anderes Stromprodukt gewählt haben bzw. zu einem anderen Strom-Versorger bereits gewechselt haben, gelten die in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Kündigungsfristen. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
Soll
ich selbst bei meinem alten Versorger kündigen?
Mit einem Wechsel zu einem neuen Strom-Anbieter über clever-strom-sparen haben Sie automatisch Ihren neuen Versorger damit beauftragt, Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
Eine eigenhändige Kündigung sollten Sie nur dann durchführen, wenn Ihnen Ihr derzeitiger Strom-Anbieter aufgrund einer Preiserhöhung nur eine sehr kurze Frist zur Sonderkündigung eingeräumt hat. ACHTUNG: Stromanbieter gewähren in diesen Fällen den Verbrauchern häufig nur eine Sonderkündigungs-Frist von 14 Tagen!
Damit der Anbieterwechsel reibungslos funktionieren kann, sollten Sie auf dem Vertrag mit dem neuen Strom-Anbieter klar und deutlich vermerken, dass Sie beim alten Strom-Anbieter bereits eigenhändig gekündigt haben.
Ihre Kündigung des Stromvertrags bei Ihrem bisherigen Anbieter müssen Sie schriftlich vornehmen. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Kündigung zwei Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen.
Bei Verträgen, bei denen eine kurze Kündigungsfrist vorgegeben ist, sollten Sie auch eigenhändig kündigen. Wird der Vertrag nicht innerhalb der Frist gekündigt, verlängert sich die Laufzeit wieder um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate.
Wie
verhalte ich mich bei einer Preiserhöhung? Kann ich kündigen?
Bei Preiserhöhungen Ihres bisherigen Strom-Anbieters haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, welches Sie nutzen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln sollten.
In diesem Falle sollten Sie
Ihre Kündigung eigenhändig durchführen, da Ihnen Ihr derzeitiger Strom-Anbieter
aufgrund seiner Preiserhöhung in der Regel nur eine sehr kurze Frist zur
Sonderkündigung einräumt. ACHTUNG: Strom-Anbieter gewähren in diesen Fällen den
Verbrauchern häufig nur eine Sonderkündigungs-Frist von 14 Tagen!
Damit der Anbieterwechsel reibungslos funktionieren kann, sollten Sie auf dem
Vertrag mit dem neuen Strom-Anbieter klar und deutlich vermerken, dass Sie beim
alten Strom-Anbieter bereits eigenhändig gekündigt haben.
Ihre Kündigung des Stromvertrags bei Ihrem bisherigen Anbieter müssen Sie schriftlich vornehmen. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Kündigung zwei Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen.
Ab
wann werde ich vom neuen Anbieter beliefert?
Technisch läuft die Umstellung normalerweise innerhalb von vier bis acht Wochen ab. Der neue Anbieter kündigt in dieser Zeit den Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromlieferanten und klärt alle weiteren Dinge. Die Belieferung beginnt immer zum frühest möglichen Zeitpunkt, sofern Sie keinen Wunschtermin genannt haben. Die Belieferung startet immer zum Monats-Ersten. Eine Garantie für den Wechsel innerhalb dieses Zeitraums leider nicht gegeben werden.
Mögliche Kündigungsfristen bei Ihrem alten Strom-Anbieter können natürlich zu Verzögerungen führen.
Bei einem Anbieter-Wechsel mit Produkten mit Vorauskasse, Anzahlung oder Kaution dauert der Wechsel des Strom-Anbieters meistens circa vier Wochen länger, da die Anbieter erst den Eingang der zu leistenden Zahlung abwarten.
Von
wem bekomme ich den Strom, wenn ich noch nie den Anbieter gewechselt habe?
Sie werden hier in der so genannten Grundversorgung durch den lokalen Strom-Versorger beliefert, z.B. die Stadtwerke. Grundversorger ist derjenige Strom-Anbieter, der in einem Gebiet die meisten Haushalte versorgt.
Wann
sollte ich den Zählerstand notieren?
Bitte notieren Sie den Zählerstand am Tag des Wechsels und vor jeder Preiserhöhung, um so eine taggenaue Abrechnung zu gewährleisten.
Erhalte
ich bei einem Anbieterwechsel von meinem vorherigen Strom-Versorger eine
Rückerstattung meiner bereits gezahlten Abschläge?
Von Ihrem alten Strom-Versorger erhalten Sie eine Schluss-Rechnung, mit der bereits geleistete Abschlagszahlungen erstattet werden.
Was
mache ich bei einem Wechsel mit einem Zweitarifzähler?
Ihr neuer Strom-Anbieter
unterscheidet nicht zwischen Tag- und Nachtstrom, rund um die Uhr gilt ein- und
derselbe Preis.
Kunden mit Zweitarifzähler sollten einen Wechsel zu einem reinen
Hauptzeit-Tarif prüfen, in der Summe kann dies günstiger als ein HT/NT-Tarif
sein.
Nicht alle Anbieter akzeptieren Kunden mit Zweitarifzählern. Sie sollten daher vor dem Wechsel diesbezüglich mit dem neuen Anbieter diese Frage abklären.
Gibt
es Alternativangebote für Tag- und Nachtstrom?
Tag- und Nachtstrom-Tarife werden nur von den lokalen Versorgern angeboten. Sie benötigen dazu einen Zweitarifzähler, dessen Einbau mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann.
Überregionale Strom-Anbieter unterscheiden nicht zwischen Tag- und Nachtstrom, rund um die Uhr gilt ein- und derselbe Preis.
Kunden mit Zweitarifzähler sollten einen Wechsel zu einem reinen Hauptzeit-Tarif prüfen, in der Summe kann dies günstiger als ein HT/NT-Tarif sein.
Nicht alle Anbieter akzeptieren Kunden mit Zweitarifzählern. Sie sollten daher vor dem Wechsel diesbezüglich mit dem neuen Anbieter diese Frage abklären.
Ist
ein Anbieterwechsel bei Nachtspeicherheizungen möglich?
Ja, eine Nachtspeicherheizung arbeitet in der Regel mit Tag- und Nacht-Strom. Dazu wird ein Zweitarifzähler benötigt.
Tag- und Nachtstrom-Tarife werden nur von den lokalen Versorgern angeboten. Überregionale Strom-Anbieter unterscheiden nicht zwischen Tag- und Nachtstrom, rund um die Uhr gilt ein- und derselbe Preis.
Kunden mit Zweitarifzähler sollten einen Wechsel zu einem reinen Hauptzeit-Tarif prüfen, in der Summe kann dies günstiger als ein HT/NT-Tarif sein.
Nicht alle Anbieter akzeptieren Kunden mit Zweitarifzählern. Sie sollten daher vor dem Wechsel diesbezüglich mit dem neuen Anbieter diese Frage abklären.
Ist
ein Anbieterwechsel bei Wärmepumpen möglich?
Derzeit bieten nur die lokalen Versorger günstige Tarife dafür an. Die überregionalen Anbieter haben für Wärmepumpen keine Tarife im Angebot.
Was
ist der Unterschied zwischen Stromanbieter und Netzbetreiber?
Ein Netzbetreiber ist ein Energieunternehmen, das ein eigenes Netz (Stromleitungen) für die Stromversorgung unterhält. Für die Stromversorgung vereinbart der Stromanbieter mit dem Netzbetreiber die Nutzung des Stromnetzes gegen ein von der Regulierungsbehörde genehmigtes Entgelt (Netznutzungsentgelt). Ihr Netzbetreiber ist oft identisch mit Ihrem regionalen Grundversorger.
Ein Stromanbieter liefert elektrische Energie und nutzt gegen Zahlung eines Netznutzungsentgelts die Stromnetze der jeweiligen Netzbetreiber.
Was
versteht man unter Ökostrom?
Ökostrom, auch "Naturstrom", "grüner Strom" oder "sauberer Strom" genannt, ist aus natürlichen Ressourcen gewonnener Strom. Sofern Sie einen Ökostrom-Anbieter wählen, wird Ihr Strom aus den so genannten regenerativen Energien Wasser, Wind, Sonne oder Biomasse erzeugt.
Kann
ich sicher sein, dass mein Ökostrom sauber ist?
Ihr Ökostrom-Anbieter muss soviel "sauberen Strom" in das Stromnetz einspeisen, wie Sie an Ihrer Verbrauchsstelle entnehmen. Dass ein Ökostromanbieter dieses Kriterium erfüllt, kann mit einem Ökostrom-Zertifikat nachgewiesen werden.
Da alle Stromanbieter dasselbe Netz nutzen, bekommt ein Kunde immer einen Strom in genau gleicher Qualität. Unterschiedlich ist nur die Art der Erzeugung. Da diese jedoch am der Steckdose nicht mehr erkennbar ist, wurde eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. In Deutschland sind alle Stromanbieter verpflichtet, Informationen über ihren Strom-Mix offen zu legen. Die Stromkennzeichnung muss für die Endverbraucher auf der (jährlichen) Stromrechnung angegeben sein.
Was
sind sogenannte Strompakete?
Kunden kaufen hier eine bestimmte Menge Strom auf Vorkasse, dies ist häufig eine der günstigsten Möglichkeiten, Strom zu beziehen. Allerdings eignet sich diese Variante vor allem nur für Verbraucher, die ihren Stromverbrauch relativ genau einschätzen können und deren Stromverbrauch relativ stabil ist (nicht mehr als ca. 10% Abweichung), da nicht verbrauchte Mengen des Strompaketes verfallen und Mehrverbrauch teurer abgerechnet wird.
Tarife mit Vorauskasse sind besonders günstig, da der Strom-Versorger durch die Vorauskasse ein besseres Inkasso, geringere Zahlungsausfälle und eine positive Liquidität hat und so die Preise besser und günstiger kalkulieren kann. Aus dem Mobilfunk kennt man dieses Geschäftsmodell von den Prepaid-Karten.
Bei Tarifen mit Sonderabschlägen wird bei Vertragsabschluss vorab eine einmalige Abschlagszahlung fällig: Je höher der einmalige Sonderabschlag ist, desto geringer wird der Strompreis.
Der Sonderabschlag wird mit der ersten regulären Abschlagszahlung in voller Höhe verrechnet oder aber am Ende des Vertragsverhältnisses (zinslos) zurück erstattet.
Was
versteht man unter Netznutzungsentgelten?
Netznutzungsentgelte sind im liberalisierten Energiemarkt Entgelte, die Stromnetzbetreiber für die Nutzung der Netze zur Durchleitung von Strom gegenüber den Stromanbietern erheben. Diese Entgelte müssen die Netzbetreiber von der Regulierungsbehörde genehmigen lassen.
Wie
errechnet mein neuer Stromanbieter die zukünftigen Abschläge?
Anhand des von Ihnen angegebenen Jahresverbrauchs werden Sie von Ihrem neuen Anbieter eingestuft. Mit der ersten Jahresabrechnung werden der tatsächliche Verbrauch abgerechnet und neue Abschläge anhand des abgerechnten Jahresverbrauchs ermittelt.
Kann
ich den Anbieter wechseln, wenn ich Nachtstrom beziehe?
Grundsätzlich könnten Sie auch mit Ihrem Nachtstrom zu einem anderen Anbieter wechseln. Jedoch wird der verbilligte Niedriglast-Tarif aufgrund der hohen Durchleitungsgebühren nur von den örtlichen Grundversorgern angeboten.
Bitte informieren Sie sich unbedingt vor Ihrem geplanten Anbieterwechsel bei Ihrem örtlichen Grundversorger, ob die Möglichkeit des Wechselns für Sie besteht und ob Ihnen der verbilligte Niedriglast-Tarif weiter erhalten bleibt.
SICHERHEIT UND DATEN
Wie
wird der Datenschutz gewährleistet?
Hinsichtlich des Datenschutzes gelten strengste Regeln und Absicherungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen, die Ihnen die höchste Diskretion und Sicherheit zu garantieren. Ihre Angaben sind durch eine Datenverschlüsselung der neuesten Art geschützt und können von unbefugten Dritten nicht eingesehen werden. Darüber hinaus wurden Technologien entwickelt und eingesetzt, die es Unbefugten unmöglich machen, Kundendaten anzuschauen oder auszuspähen.
Wofür
werden meine Bankdaten benötigt?
Ihre Bankdaten dienen dem Anbieter dazu, die anfallenden Kosten direkt von Ihrem Konto abbuchen zu können. Die Zahlungsweise „per Bankeinzug“ ist für alle Beteiligten die bequemste Variante und für den Strom-Anbieter auch die kostengünstigste. Dies macht sich in den Preisen bemerkbar. Clever-strom-sparen.de leitet Ihre Kontonummer nur an den Anbieter Ihrer Wahl weiter, wird und darf aber selber natürlich nicht auf Ihr Konto zugreifen. Eine einfachere Zahlungsmethode für Sie gibt es nicht.
Wer erhält Zugang zu meinen persönlichen Daten?
Sie werden für den
Anbieter-Wechsel nur nach den Daten gefragt, die zwingend notwendig sind. Von
diesen Angaben werden nur jene an Ihren neuen Anbieter weitergegeben, die
dieser für einen Vertragsabschluss benötigt. Außer dem neuen Anbieter erhält
niemand Zugriff auf Ihre Angaben. Eine Weitergabe an unbeteiligte oder
unbefugte Dritte ist dabei immer ausgeschlossen.
Hinsichtlich des Datenschutzes gelten strengste Regeln und Absicherungen
entsprechend den gesetzlichen Regelungen, die Ihnen die höchste Diskretion und
Sicherheit zu garantieren. Ihre Angaben sind durch eine Datenverschlüsselung
der neuesten Art geschützt und können von unbefugten Dritten nicht eingesehen
werden. Darüber hinaus wurden Technologien entwickelt und eingesetzt, die es
Unbefugten unmöglich machen, Kundendaten anzuschauen oder auszuspähen.
Sie konnten keine Antwort auf Ihre Frage finden?
Wenn wir Ihre Frage nicht beantworten konnten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
- Über unsere Telefon-Hotline 0331 - 50583-131
- Per Fax: Schicken Sie Ihre Frage per Fax an 0331 - 50583-132
- Per E-Mail: Schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an frage@clever-strom-sparen.de
B. FRAGEN UND ANTWORTEN ZU INTERNEN ABLÄUFEN
Ist clever-strom-sparen mit einem
Anbieter verbunden?
Clever-strom-sparen ist ein kostenloser Service, der vollständig unabhängig von Strom-Anbietern arbeitet. Clever-strom-sparen ist mit keinem der Strom-Versorger gesellschaftsrechtlich verbunden. Nur diese komplette Unabhängigkeit ermöglicht es clever-strom-sparen, einen vollständigen und neutralen Überblick über den Markt zu geben, ohne Produkte bestimmter Anbieter besonders hervorheben zu müssen.
Mit einer Vielzahl von Anbietern bestehen Kooperations-Abkommen, durch die es clever-strom-sparen möglich ist, technisch schnell und komfortabel einen Stromanbieter-Wechsel online vorzunehmen.
Die Anzeige der Reihenfolge der Tarife wird dadurch jedoch nicht beeinflusst. Die Anzeige der Vergleichs-Ergebnisse erfolgt immer vollständig neutral. Die Anzeige richtet sich ausschließlich nach dem Preis und den angefragten Leistungsmerkmalen.
Wie
hält Clever-strom-sparen seine Datenbank topaktuell?
Clever-strom-sparen arbeitet mit einem hohen Recherche- und Kontroll-Aufwand permanent daran, um die Datenbank so aktuell wie nur möglich zu halten. Alle Daten werden in engster Zusammenarbeit mit unabhängigen Spezialisten und Dienstleistern und Marktforschungs-Instituten analysiert, ausgewertet und in die Datenbank eingebunden.
Was
kann ich im "Login Bereich" erfahren?
Ihr Kunden-Login und Passwort können Sie Ihrer Eingangsbestätigung entnehmen, die Sie per E-Mail von uns erhalten haben, nachdem Sie sich auf www.clever-strom-sparen.de registriert haben.
Im Login-Bereich finden Sie die Tarifrechner für Strom und Gas und die Eingabemasken, um Kundenaufträge zu erfassen. Sie haben dort eine Übersicht über die Kunden-Aufträge und deren aktuelle Stati.
In diesem Bereich wird auch die komplette Abrechnung durchgeführt. Weiterhin finden Sie dort einen Download-Bereich mit den jeweiligen Anbieter-Informationen, Flyern und Auftragsvorlagen.
Ich habe mein Passwort vergessen, was tun?
Haben Sie Ihr Passwort vergessen, klicken Sie einfach auf "Haben Sie Ihr Passwort/Kunden-Login vergessen?", geben dort im freien Feld Ihre E-Mail Adresse ein (mit der Sie sich bei clever-strom-sparen angemeldet haben) und klicken auf "Daten anfordern". Sie erhalten dann umgehend an Ihre E-Mail Adresse Ihr Passwort geschickt.
Wie läuft der Bestell- und Auftragsvorgang ab?
Sie müssen über den Login immer angemeldet sein, um einen Auftrag zu erfassen.
Schritt 1: Datenermittlung
• Eingabe in Tarifrechner:
• Postleitzahl des Kunden
• Stromverbrauch pro Jahr
• oder Anzahl Personen im Haushalt
Schritt 2: Anzeige Ergebnisse und Beratung und Information des Kunden
• Ersparnisermittlung ausgesuchter Stromanbieter
• Individuelle Berechnung und Beratung
• Transparente Darstellung
• Ggfs. erneute Tarifauswahl nach anderen Kriterien
Schritt 3: Auftragserfassung und -Abwicklung
•
Sofortige
und komplette Auftragserfassung im Onlineformular mit allen notwendigen
Kundenangaben, daraus generierung eines PDFs
• Ausdruck des Vertrages und Kundenunterschrift
• Zählernummer und –stand werden telefonisch nachgetragen (Sie rufen den Kunden an oder der Kunde ruft Sie an) oder Kunde bringt letzte Stromabrechnung mit
• Alternativ geben Sie im vorgesehenen Feld die Uhrzeit an, wann der Kunde telefonisch erreichbar ist, dann rufen unsere Service-Mitarbeiter den Kunden an und tragen die fehlenden Daten nach.
• Dieser unterschriebene Auftrag wird per Scan im System durch Sie eingestellt oder an clever-strom-sparen gefaxt (Fax: 0331 – 50583-132) – fertig!
• Versand der Originalaufträge an clever-strom-sparen und weitere komplette Abwicklung mit Quality Call über clever-strom-sparen
• Freigabe des Auftrages durch clever-strom-sparen und Übermittlung der Daten und des Auftrages an den Anbieter
• WICHTIG: DIE VORLAGE DES ORIGINALAUFTRAGES MIT KUNDENUNTERSCHRIFT IST VORAUSSETZUNG FÜR DIE WEITERBEARBEITUNG UND DIE VERPROVISIONIERUNG!
• Anschließend übernimmt der neue Anbieter die Boni-Prüfung des Kunden und die weiteren Schritte wie Versendung Begrüßungsschreiben und Auftragsbestätigung, Kündigung beim Vorversorger, Aufschaltung auf den neuen Anbieter etc.
nach oben
Sie
konnten keine Antwort auf Ihre Frage finden?
Wenn wir Ihre Frage nicht beantworten konnten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
- Über unsere Telefon-Hotline 0331 - 50583-131
- Per Fax: Schicken Sie Ihre Frage per Fax an 0331 - 50583-132
- Per E-Mail: Schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an frage@clever-strom-sparen.de









